Aktuelle Steuerinfos
01.02.2009
Steuerliche Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm
01.02.2009
Finanzamt muss auf Abzugsmöglichkeiten Hinweisen
01.02.2009
Nichtveranlagungs-Bescheinigung verhindert mühsames Zurückholen der Abgeltungsteuer
01.02.2009
Verbilligte Vermietung an ein Kind trotz Unterhaltszahlungen
01.02.2009
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
Sie befinden sich hier: Dienstleistungen
Die Lohnsteuerhilfe INNOVA e.V. bietet im Rahmen ihrer Beratungsbefugnis für ihre Mitglieder ein umfassendes Dienstleistungsangebot!
Unsere Dienstleistungen umfassen:
-
Einkommensteuererklärung*
- Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und auch aus Renten und Pensionen
- Empfang von Unterhaltsleistungen
- Eigenheimzulage
- Bei Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulGesetz
- Bei Einkünften aus Kapitalvermögen*
- Bei Einkünften aus Vermietung* und Verpachtung* von Eigentumswohnungen, Häusern oder Grundstücken
- erstellen wir diese Anträge
- übernehmen wir die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt
- bieten wir hierzu ganzjährig Beratung
- überprüfen Ihren Steuerbescheid
*im Rahmen unserer Beratungsbefugnis gem. § 4 II StBerG - errechnen sofort den Ihnen zustehenden "Erstattungsbetrag"
- überprüfen nach Zusendung durch das Finanzamt die Steuerbescheide
- vertreten Sie im "Einspruchsverfahren" bei den Finanzbehörden
- beraten Sie ganzjährig in Ihren Steuerfragen und steuersparenden Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen unserer Beratungsbefugnis
- bezahlen dafür lediglich einen geringen Mitgliedsbeitrag, der wieder steuerlich für Sie absetzbar ist.
*wenn die Einnahmen daraus aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung insgesamt 9114 EURO bei Einzelveranlagung (Ledige) oder 18228 EURO bei Zusammenveranlagung (Verheiratete) nicht übersteigen
Antrag auf Eigenheimzulage
Lohnsteuerermäßigung
Beratung in Kindergeldsachen
Arbeitnehmer-Sparzulage
Einspruchsverfahren gegen den Steuerbescheid
Wir führen für Sie die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt
Für unsere Mitglieder