Aktuelle Steuerinfos
01.02.2009
Steuerliche Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm
01.02.2009
Finanzamt muss auf Abzugsmöglichkeiten Hinweisen
01.02.2009
Nichtveranlagungs-Bescheinigung verhindert mühsames Zurückholen der Abgeltungsteuer
01.02.2009
Verbilligte Vermietung an ein Kind trotz Unterhaltszahlungen
01.02.2009
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
Sie befinden sich hier:
Aktuelle Steuerinfos >> Finanzamt muss auf Abzugsmöglichkeiten Hinweisen
Gibt ein Steuerzahler seine Steuererklärung an der Informationsstelle seines Finanzamts ab und hat dabei vergessen seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geltend zu machen, muss der Finanzbeamte ihn darauf hinweisen. Sonst verletzt der Finanzbeamte seine Anregungspflicht, entschied das Finanzgericht Köln. Die Steuererklärung war im Urteilsfall überschaubar. Beiträge für eine Unfall- und Haftpflichtversicherung hatte der Steuerzahler eingetragen, die Zeilen für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (es ging um eine Steuererklärung für das Jahr 2004 oder früher) aber frei gelassen. Der Finanzbeamte hätte erkennen müssen, dass der Steuerzahler weitere Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben abziehen kann. Der Steuerzahler war daher so zu stellen, als wenn er den Hinweis erhalten und die Beiträge noch geltend gemacht hätte.
Quelle: Wiso-SteuerBrief Nr. 12/2008