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Aktuelle Steuerinfos >> Steuerliche Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm

Mit 15 Maßnahmen will die Bundesregierung dem Konjunkturabschwung begegnen. Vier der geplanten Änderungen sind steuerlich relevant:

  • Zum 1. Januar 2009 wird für zwei Jahre wieder eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von maximal 25 Prozent eingeführt.

  • Ebenfalls für zwei Jahre werden die Größenmerkmale für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen erhöht (Betriebsvermögen von 235.000 Euro auf 335.000 Euro und Gewinngrenze von 100.000 Euro auf 200.000 Euro).

  • Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen wird zum 1. Januar 2009 auf 20 Prozent von 6.000 Euro (= 1.200 Euro) verdoppelt.

  • Für Pkw mit Erstzulassung ab 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 wird eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre.

    Quelle: Wiso-SteuerBrief Nr. 12/2008
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